Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen, die die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen Deutschlands verbessern. Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und JahrEUR10 Millionen nicht übersteigen. Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen, die von Unternehmen und sonstigen Antragstellerinnen oder Antragstellern geleast werden und der Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der ländlichen Infrastruktur dienen, stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie
Landwirtschaft – Liquiditätssicherung
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Bildungskredit
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Kombi-Darlehen Wohnen mit Klimaprämie