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🏦 Kredit

Leben auf dem Land

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
office@rentenbank.de
📞
+49 69 2107-700
📞
+49 69 2107-6459
📞
023/2831 1
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www.rentenbank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie bei der Finanzierung von Investitionen, die die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen Deutschlands verbessern. Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin oder Kreditnehmer und JahrEUR10 Millionen nicht übersteigen. Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen, die von Unternehmen und sonstigen Antragstellerinnen oder Antragstellern geleast werden und der Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der ländlichen Infrastruktur dienen, stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und sonstige Antragstellerinnen und Antragsteller im ländlichen Raum. Das sind zum Beispiel Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteurinnen und Ak
•Unternehmen, die dieKMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Investitionen
•Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 2023/28311)enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenb

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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