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🏦 Kredit

Landwirtschaft – Wachstum

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugendkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäßKMU-Definition derEU. Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.
Unternehmen, die dieKMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um
Von der Förderung ausgeschlossen sind

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

BrandenburgBerlinBundesweitBaden-WürttembergBayernBremenHessenHamburgMecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSchleswig-HolsteinSaarlandSachsenSachsen-AnhaltThüringen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung verbessern. Mit diesen Investitionen beabsichtigen Sie, Ihre Produktionskosten zu senken sowie Ihre Produktion umzustellen und zu verbessern. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und JahrEUR10 Millionen nicht übersteigen. Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen Zinsbonus. Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG