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💰 Zuschuss

Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Bayern „Go International“

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

internationalkulturregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUsowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
4.1 DasKMUdarf keine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen; von einer offensichtlichen Insolvenzgefährdung kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung
4.2 Die Maßnahmen zur Internationalisierung sollen der Betriebsstätte in Bayern mittel- oder unmittelbar zugutekommen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelHandwerkIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder als Angehörige und Angehörigen der Freien Berufe teilweise mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE2021–2027) bei der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie bei darauf aufbauenden Vorbereitungen für internationale Absatz- und Beschaffungsmaßnahmen, um neue Märkte zu erschließen oder eine Marktpräsenz im Ausland auf- beziehungsweise auszubauen. Sie bekommen die Förderung vor allem für ziellandbezogene Sie können mehrere Maßnahmen je Zielland miteinander kombinieren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich nach der Lage Ihrer Betriebsstätte in Bayern (Fördergebietskulisse) und beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte je Zielland an das Außenwirtschaftszentrum Bayern – BIHK ServiceGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG