Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie – BIR)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

migrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte sowie der Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern dienen. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Förderjahr müssen betragen (Bagatellgrenze). Ihren Antrag richten Sie an die Regierung von Mittelfranken.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG