Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen, die der Integration von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte sowie der Unterstützung und Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern dienen. Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Förderjahr müssen betragen (Bagatellgrenze). Ihren Antrag richten Sie an die Regierung von Mittelfranken.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG