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💰 Zuschuss

Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenjugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind die Gemeinden und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder nach Artikel 5 des Bayerischen Kinderbildungs- u
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen der kindbezogenen Förderung des BayKiBiG und setzt einen Förderanspruch des Zuwendungsempfängers nachArt.18Abs.2 Satz 1 oderAbs.3 BayKiBiG für Kinder unter drei Jahren

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes die Betriebskosten für Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich als Produkt aus Basiswert, Buchungszeitfaktor und einem sogenannten Ausbaufaktor. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG