Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Bundes die Betriebskosten für Plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich als Produkt aus Basiswert, Buchungszeitfaktor und einem sogenannten Ausbaufaktor. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die zuständige Bezirksregierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG