Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt den flächendeckenden Ausbau unabhängiger Beschwerdestellen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen (Hilfesuchende) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym bei Fragen, Anregungen und Beschwerden, insbesondere auch im Verhältnis zwischen diesen und Einrichtungen der stationären oder ambulanten psychiatrischen Versorgung, zur Verfügung stehen und auch vermittelnd tätig werden. Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB). Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 je upB und Jahr. Für die Erstausstattung kann zusätzlich ein Festbetrag von bis zu EUR 2.000 je upB gewährt werden. Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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