Zurück zur Suche
🏦 Kredit

Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Eigenwohnraum

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Teilen:
Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderte

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm ist an folgende Bedingungen geknüpft:
9.1 Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern darf nur gefördert werden, wenn nachweislich ein bedeutsamer, nicht nur kurzfristiger Bedarf für diesen Wohnraum besteht. Mehrfamilienhäuser sind Gebäude mit mi
9.2 Zur Prüfung des Wohnungsbedarfs holt die Bewilligungsstelle in der Regel eine Stellungnahme der Bauortgemeinde sowie stets der nach § 1Abs.3 DVWoR zuständigen Stelle ein.
9.3 Bei Festlegung der Belegungsstruktur (Nrn. 19, 32) ist zu berücksichtigen, dass keine hohe örtliche Konzentration von Bewohnergruppen mit besonderen sozialen Problemen oder von spezifischen Bewohn

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 40%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Privatperson, wenn Sie sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, beim Bau oder Kauf eines eigenen Einfamilienhauses, eines Zweifamilienhauses (einschließlich darin befindlichen Mietwohnraums) oder einer Eigentumswohnung. Sie erhalten die Förderung für den Sie selbst nutzen. Wenn Sie bestehenden Wohnraum kaufen (Zweiterwerb), bekommen Sie die Förderung zusätzlich für erforderliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus können Sie die Förderung erhalten, wenn Sie bestehenden Wohnraum umbauen, um ihn an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Dazu gehören Sie erhalten die Förderung als Darlehen und gegebenenfalls als ergänzende Zuschüsse. Die Höhe des Darlehens beträgt beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 Prozent und beim Zweiterwerb höchstens 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR15.000. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe vonEUR7.500 je Kind. Einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten bis höchstensEUR50.000 erhalten Sie Die Zuschüsse werden nur zusammen mit einem Darlehen für Bau oder Erwerb von Eigenwohnraum bewilligt. Für Mietwohnraum in einem Zweifamilienhaus erhalten Sie die Förderung ausschließlich als Darlehen. Das Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen bekommen Sie bis zu einer Gesamthöhe von höchstensEUR10.000 je Wohnung. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR1.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Bewilligungsstelle. Das sind die Landratsämter und kreisfreien Städte. Nachdem die Bewilligungsstelle über Ihren Antrag entschieden hat, wird er an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG