Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Mietwohnraum
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie bekommen die Förderung für Zusätzlich bekommen Sie Zuschüsse für folgende Investitionsmaßnahmen in besonders nachhaltiges Bauen: Sie bekommen die Förderung auch für bauliche Maßnahmen in bestehenden Mietwohngebäuden, wenn Sie den Wohnraum an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anpassen. Hierzu gehören folgende Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Darlehen und ergänzende Zuschüsse im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) oder aufwendungsorientierten Förderung (AOF). Im Rahmen der EOF besteht die Förderung aus objekt- und belegungsabhängigen Darlehen, ergänzenden Zuschüssen und einer Zusatzförderung mit einem laufenden Zuschuss zur Wohnkostenentlastung der begünstigten Mieterinnen und Mieter. Die Förderung besteht im Rahmen der aufwendungsorientierten Förderung (AOF) aus einem Darlehen, das im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gewährt wird, und ergänzenden Zuschüssen. Darlehen für bauliche Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse Menschen mit Behinderung werden bis zu einer Gesamthöhe von maximalEUR10.000 je Wohnung gewährt. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR1.000. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn oder vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags bei der Bewilligungsstelle ein. Das sind die Regierungen, die Landeshauptstadt München und die Städte Augsburg und Nürnberg.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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