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💰 Zuschuss

Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung) sowie Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen genküpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als bayerische staatliche Hochschule bei der Validierung erfolgversprechender Forschungsergebnisse und Erfindungen (Validierungsprogramm) und bei Existenzgründungen aus Ihrer Hochschule (FLÜGGE). Sie bekommen die Förderung Sie erhalten einen Zuschuss oder ein Stipendium Ihren Antrag reichen Sie bitte im Rahmen besonderer Förderaufrufe beim Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG