Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien)
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Sportverein oder -verband bei Angeboten des Breiten- und Nachwuchsleistungssports (organisierter Sport) für Menschen mit und ohne Behinderung. Als Sportverein erhalten Sie eine Förderung für Als Sportverband erhalten Sie eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme ab. Für eine Förderung des Sportbetriebs müssen Sie als Verein Ihren Antrag bis spätestens 1.3. eines Jahres an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde richten. Für eine Förderung von Baumaßnahmen müssen Sie als Verein den Antrag an Ihren Dachverband richten, mit dem Sie auch das Verfahren und die Voraussetzungen des Antrags klären. Bei Verbänden hängt das Antragsverfahren von der jeweiligen Fördermaßnahme ab. Ihren Antrag richten Sie normalerweise an den Dachverband, die zuständige Bezirksregierung oder an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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