Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 35%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie in kleinen bayerischen Skigebieten die bestehenden Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen technisch erneuern oder modernisieren, um die technischen Standards, den Komfort und die Qualität der Seilbahnen zu verbessern. Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Investitionen bekommen, die für den Skisport beziehungsweise die Sommernutzung ebenso wichtig sind. Sie bekommen die Förderung als Investitions- oder Zinszuschuss, der ein Darlehen verbilligt. Sie können auch beides kombinieren. Die Höhe des Zuschusses beträgt der förderfähigen Kosten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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