Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kommunale Körperschaft bei Investitionsvorhaben zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung von Basiseinrichtungen der öffentlichen Tourismusinfrastruktur vorrangig im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: In Ausnahmefällen werden Sie auch bei sonstigen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt, wenn diese für den Tourismus in Bayern von außerordentlicher Bedeutung und nicht nach anderen Förderprogrammen förderfähig sind. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt normalerweise beiEUR100.000, bei Loipenspur- und Wegepflegegeräten beiEUR50.000 und bei Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit beiEUR10.000. Bei einnahmeschaffenden Vorhaben darf die Höhe der Förderung nicht die Differenz zwischen förderfähigen Ausgaben und dem voraussichtlichen Betriebsgewinn übersteigen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der zuständigen Bezirksregierung ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG