Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der bedarfsgerechten und naturschonenden Erschließung der Wälder insbesondere durch Forstwege. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Diese Basisförderung kann bei bestimmten Gebietskulissen oder schwierigen Bedingungen, die Ihre Kosten erhöhen, auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Wenn Sie separate Holzlagerplätze einschließlich der erforderlichen Zufahrten neu oder ausbauen, beträgt die Basisförderung pauschal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuschläge werden nicht gewährt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG