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💰 Zuschuss

Walderschließung im Rahmen eines forstlichen Förderprogramms (FORSTWEGR 2016)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden vor allem
Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt nicht als Folge von Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften ausgelöst worden ist oder nicht im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen aus einem andere

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der bedarfsgerechten und naturschonenden Erschließung der Wälder insbesondere durch Forstwege. Sie erhalten eine Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Basisförderung beträgt 70 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten. Diese Basisförderung kann bei bestimmten Gebietskulissen oder schwierigen Bedingungen, die Ihre Kosten erhöhen, auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Wenn Sie separate Holzlagerplätze einschließlich der erforderlichen Zufahrten neu oder ausbauen, beträgt die Basisförderung pauschal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuschläge werden nicht gewährt. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG