Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme. Nicht gefördert werden Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG