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💰 Zuschuss

Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Die Dorferneuerung kann in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen einschließlich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang gelegener Weiler und Einzelanwesen durchgeführt werden; ein
4.2 Vorrangig sollen solche Gemeinden oder Gemeindeteile berücksichtigt werden, die
4.3 Zur Durchführung einer Dorferneuerung ist grundsätzlich ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) anzuordnen. Mit dem Anordnungsbeschluss wird das Verfahrensgebiet festgestellt. Zur F

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & LogistikTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Maßnahmen der Dorferneuerung in ländlich strukturierten Gemeinden oder Gemeindeteilen, um die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung von Einzelmaßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme. Nicht gefördert werden Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG