Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 90%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie bekommen die Förderung für im Einzelnen für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung bei Infrastrukturmaßnahmen ist abhängig von dem zu fördernden Vorhaben, beträgt jedoch maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe des Zuschusses im Rahmen der Fahrzeugförderung beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Fördersatz bei Schienenfahrzeugen auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten festgesetzt werden. Für die Förderung von Omnibussen werden vom für Verkehr zuständigen Staatsministerium Festbeträge festgelegt. Die Höhe derÖPNV-Zuweisungen an einzelne Aufgabenträger wird im Haushalt festgesetzt. Die Eigenbeteiligung des Aufgabenträgers muss mindestens 33 und ein Drittel Prozent betragen. Das Antragsverfahren für Infrastrukturvorhaben ist mehrstufig. Im 1. Schritt melden Sie bitte Ihr Projekt zur Aufnahme in das Investitionsförderungsprogramm bei der örtlich zuständigen Regierung frühzeitig vor dem beabsichtigten Baubeginn an. Danach werden die von der Regierung gemeldeten Vorhaben von den Bayerischen Staatsministerien für Wohnen, Bau und Verkehr und der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit in das Landesprogramm aufgenommen. Anschließend können Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Regierung stellen. Anträge für Fahrzeuge und fürÖPNV-Zuweisungen richten Sie bitte schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1.12. eines jeden Jahres für das folgende Jahr an die örtlich zuständige Regierung.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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