Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 40%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Projekte, die Arbeitskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Unternehmen bei der Anpassung an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel unterstützt. Sie bekommen die Förderung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Erwerbstätige mit folgenden Schwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe desESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das OnlineportalESFBavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG