Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 20%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Fortbildungen und Coachingmaßnahmen, die Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen durchführen, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten: Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung auch für die Entwicklung von neuen Ansätzen für Weiterbildungsschulungen und Formate. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe desESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent und des Landeszuschusses bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das OnlineportalESFBavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.