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💰 Zuschuss

Gleichstellung stärken – Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte (ESF+ 2021–2027)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungfrauensozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, insbesondere freie und öffentliche Einrichtungen, Unternehmen, Kommunen, Bil
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Den Teilnehmenden ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung auszustellen. Diese muss Information über Inhalte, Bestandteile und Dauer des Kurses, den die Teilnehmenden absolviert haben, undggf.abg
Wenn eine offizielle Prüfung (IHK-Zertifizierungo.ä.) abgelegt wurde, ist eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zu erteilen, die Aussagen über abgelegte Prüfungen, das Erreichen eines höheren Bild

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 20%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Fortbildungen und Coachingmaßnahmen, die Sie als Weiterbildungsanbieterin und Weiterbildungsanbieter für Frauenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte in Unternehmen durchführen, um sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben mit folgenden Schwerpunkten: Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung auch für die Entwicklung von neuen Ansätzen für Weiterbildungsschulungen und Formate. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe desESF+-Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent und des Landeszuschusses bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn der zu fördernden Maßnahme ausschließlich über das OnlineportalESFBavaria 2021 ein. Für die Auswahl der Projekte ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Referat S4, zuständig. Sie können jederzeit Voranfragen zu Projektmöglichkeiten stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG