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💰 Zuschuss

Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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Datenstand: Aktuell

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden. Als Vorhabenbeginn gelten der Baubeginn (Aushub der Baugrube) oder der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder L
4.2 Bei Neubauvorhaben sind alle Wohnungen und der Zugang zu den Wohnungen nach derDIN18040-2, „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 2: Wohnungen“ zu gestalten. Bei Gebäudeänderungen oder
4.3 Die Mietwohnungen sollen allgemein üblichen Wohnstandards entsprechen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 60%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Anerkannte Flüchtlinge sollen angemessen berücksichtigt werden. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent, die Höhe des Darlehens bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Wenn Sie Gebäudeänderungen oder Erweiterungen um bis zu 100 Prozent der bestehenden oberirdischen Bruttogrundfläche oder Modernisierungen vornehmen, können Sie einen Zuschuss bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bekommen. Soweit mindestens 60 Prozent der geförderten Wohneinheiten für Berufsangehörige der Daseinsvorsorge oder zur Gewinnung solcher Berufsangehöriger bestimmt sind, kann Ihr Zuschuss um bis zu 5 Prozent erhöht werden. Sie können den Zuschuss auch ohne das Darlehen beantragen. Für vorbereitende Maßnahmen können Sie einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Je nach Art Ihres Vorhabens gelten besondere Höchstbeträge. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung ein. Die zuständige Regierung entscheidet über den Antrag und leitet ihn an die Bayerische Landesbodenkreditanstalt weiter.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG