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💰 Zuschuss

Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Diversifizierungsförderung (DIV)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen mit Sitz in Bayern. Das Unternehmen muss
Darüber hinaus sind auch antragsberechtigt:
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mindestens 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sind von der Förderung ausgeschlossen.
4.1 Qualifikation, Unternehmenszahlen

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmenTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen mit Mitteln des Bundes und derEU, wenn Sie zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum erschließen und entwickeln. Sie erhalten die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten inklusive Betreuung. Sie müssen mindestensEUR10.000 investieren, um die Förderung zu erhalten. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn der Maßnahme ausschließlich online in iBALIS zu festgelegten Terminen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein. Gefördert werden nur Anträge, die im Auswahlverfahren mindestens 40 Punkte erreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG