Wohnraum für Studierende
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Förderquote
bis 50%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie ergänzend bei der bedarfsgerechten Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für volljährige Auszubildende. Die Förderung schließt auch die Erstmöblierung ein. Sie erhalten die Förderung für Wenn Ihnen im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen Mehrausgaben für entstehen, können Sie eine höhere Förderung bekommen. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt Für Eltern-Kind-Apartments und rollstuhlgerechte Apartments nachDIN18040-2 R kann die Darlehenssumme um jeweils bis zuEUR20.000 erhöht werden. Bei Mehrausgaben können Sie je nach Vorhaben ein erhöhtes Darlehen von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die jeweilige Maßnahme bekommen. Die Höhe des Darlehens darf nicht überschreiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
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