Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Förderquote
bis 80%
Bearbeitungszeit
von höchstens 48 Monaten
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Projektlaufzeit von höchstens 48 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben, höchstens jedochEUR150.000. Für finanzschwache Kommunen kann der Fördersatz auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben erhöht werden. Die Bagatellgrenze beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet K1.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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