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💰 Zuschuss

Förderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind reine Machbarkeitsstudien.
Die Förderung setzt voraus, dass
a) ein zustimmender Beschluss des jeweiligen Kollegialorgans, zum Beispiel des Gemeinderats, der Verbandsversammlung, des Verwaltungsrats oder der Gesellschafterversammlung, bezüglich der geplanten Ma

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 80%

Bearbeitungszeit

von höchstens 48 Monaten

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Sie bekommen die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Projektlaufzeit von höchstens 48 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben, höchstens jedochEUR150.000. Für finanzschwache Kommunen kann der Fördersatz auf 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektausgaben erhöht werden. Die Bagatellgrenze beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Sachgebiet K1.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG