Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig. Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze beträgtEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG