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💰 Zuschuss

Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

sozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Voraussetzungen für die Förderung sind:
a) ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan;
b) eine Projektbeschreibung mit fachlicher Konzeption aus der hervorgeht

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Bearbeitungszeit

von bis zu 3 Jahren

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig. Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze beträgtEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG