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💰 Zuschuss

Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Datenstand: Vor 19 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
gutepflege@lfp.bayern.de
📞
09621 96692599
📞
022/6857
🔗
www.lfp.bayern.de
🔗
www.bayernportal.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei Projekten, die der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen im sozialen Nahraum dienen und Pflegebedürftigen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXI), von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen sowie deren An- und Zugehörigen zur Stärkung der häuslichen Pflege zugutekommen. Ebenfalls sind Projekte zur Vernetzung von pflegerischen Angeboten förderfähig. Sie bekommen die Förderung vor allem für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für eine Förderdauer von bis zu 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses beträgt Die Bagatellgrenze beträgtEUR5.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis spätestens 1.3. beziehungsweise 1.9. eines jeden Jahres an das Bayerische Landesamt für Pflege, Referat 42.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kommunen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Voraussetzungen für die Förderung sind:
•a) ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan;
•b) eine Projektbeschreibung mit fachlicher Konzeption aus der hervorgeht

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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gutepflege@lfp.bayern.de
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09621 96692599
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