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🏦 Kredit

Durchführung des Wachstumskredits im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (Gründungs- und Wachstumskredit GuW)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post@lfa.de
📞
+49 89 2124-0
📞
+49 89 2124-2440
🔗
www.lfa.de

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie mit einem zinsgünstigen Kredit, wenn Sie mit Ihrem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) oder als Freiberuflerin oder Freiberufler ein Wachstumsvorhaben umsetzen. Sie erhalten den Wachstumskredit vor allem dann, wenn Sie Ihren bestehenden Betrieb in Bayern erweitern, rationalisieren oder modernisieren. Sie bekommen den Wachstumskredit für folgende Maßnahmen: Sie bekommen die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt höchstensEUR10 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn ein Darlehen bisEUR2 Millionen bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, kann die LfA Förderbank Bayern eine 60-prozentige Haftungsfreistellung übernehmen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Förderantrag wird von dort an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEUsowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Die Darlehen sind ergänzende Hilfen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens d
•4.2 Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen war, können nicht gefördert werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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