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💰 Zuschuss

Bildungsförderungsrichtlinien (BiFöR)

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

jugend

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme Auszubildende, BGJ- und BFS-Schülerinnen und -Schüler, Meisteranwärterinnen und Meisteranwärter sowie die jeweils 3 jahrgangsbesten Absolventinnen und A
Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung sowie Ihrer Weiterbildung in der Land-, Haus- und Forstwirtschaft. Sie können die Förderung für folgende Maßnahmen erhalten: Sie erhalten die Förderung als Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Schwerpunkt Ihrer Maßnahme. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Anlage der Richtlinie. Bei einem Stipendium bekommen Sie maximal EUR 1.200. Sie beantragen die Förderung der beruflichen Ausbildung und der Vorbereitung auf die Meisterprüfung beim Abschluss des Ausbildungsvertrags, bei der Anmeldung zum BGJ beziehungsweise bei der Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang für Meisteranwärter. Mit Ihrer Anmeldung an einer Landwirtschaftsschule oder einer staatlichen Fachschule für Agrarwirtschaft können Sie gleichzeitig einen Antrag für ein Stipendium stellen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG