Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Vorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, in ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in wirtschaftlich schwachen Regionen und in Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen. Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von folgenden Vorhaben: Im Tourismus erhalten Sie die Förderung vor allem für Maßnahmen, die das touristische Angebot verbessern und erweitern. In begründeten Fällen gilt dies auch für die Erhöhung der Beherbergungskapazitäten. Sie bekommen die Förderung als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Regionalkredit darfEUR10 Millionen je Vorhaben nicht übersteigen. Sie können die Investitions- und Zinszuschüsse miteinander kombinieren. Richten Sie bitte den Antrag vor Beginn des Vorhabens an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Dem Antrag fügen Sie die „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ als Anlage bei.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG