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💰 Zuschuss

Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regionalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes gemäßKMU-Definition derEU.
Unternehmen der Gebäudereinigung, der Finanzdienstleistungen und der Leiharbeit sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden
Der Regionalkredit schließt Vorhaben aus, die nicht den Nachhaltigkeitsgrundsätzen der LfA Förderbank Bayern entsprechen.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 100%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei der Finanzierung von Vorhaben in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, in ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in wirtschaftlich schwachen Regionen und in Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen. Sie bekommen die Förderung zur Finanzierung von folgenden Vorhaben: Im Tourismus erhalten Sie die Förderung vor allem für Maßnahmen, die das touristische Angebot verbessern und erweitern. In begründeten Fällen gilt dies auch für die Erhöhung der Beherbergungskapazitäten. Sie bekommen die Förderung als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder Zinszuschuss zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Die Förderung beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Regionalkredit darfEUR10 Millionen je Vorhaben nicht übersteigen. Sie können die Investitions- und Zinszuschüsse miteinander kombinieren. Richten Sie bitte den Antrag vor Beginn des Vorhabens an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll. Dem Antrag fügen Sie die „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ als Anlage bei.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG