Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der Wasserqualität von Fließgewässern. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Sie erhalten die Förderung für Auch für sogenannte kleine Vorhaben, die die Zielerreichung der EG-Wasserrahmenrichtlinie niederschwellig unterstützen, können Sie eine Förderung erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für kleine Vorhaben beträgt Ihr Zuschuss maximal EUR 100.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bitte beachten Sie die im Internet bekanntgegebenen Antragsfristen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG