Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 45%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken. Sie erhalten den Zuschuss aus dem Bayerischen Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) auch dann, wenn Sie noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen können. In diesem Fall bekommen Sie die Förderung für Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung (Vorentwicklung). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten Die Bagatellgrenze liegt beiEUR15.000. Richten Sie Ihre Projektskizze und Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG