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💰 Zuschuss

Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Die Durchführung von Vorhaben muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein, aber dennoch auf Grundlage des vorgesehenen Lösungswegs als technisch machbar ersch
4.2 Das Vorhaben muss zum Ziel haben, ein neues Produkt, Verfahren oder eine technische Dienstleistung, die deutliche Wettbewerbsvorteile und Marktchancen aufgrund der darin enthaltenen technischen Ne
Bei einer Produktentwicklung muss die eigene Herstellung des Produktes (mindestens der wichtigsten Produktbestandteile), und bei einer Verfahrensentwicklung die eigene Herstellung von für das Verfahre

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 45%

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei Entwicklungsvorhaben, die mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen zusammenhängen und darauf abzielen, die technologische Basis von neu gegründeten, kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken. Sie erhalten den Zuschuss aus dem Bayerischen Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU) auch dann, wenn Sie noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorlegen können. In diesem Fall bekommen Sie die Förderung für Konzeptvorhaben in der experimentellen Entwicklung (Vorentwicklung). Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie erhalten Die Bagatellgrenze liegt beiEUR15.000. Richten Sie Ihre Projektskizze und Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens auf elektronischem Weg an den beauftragten Projektträger Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG