Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Familie, wenn Sie sich wegen Ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation keinen gemeinsamen Familienurlaub leisten können oder wenn Sie an Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung teilnehmen möchten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme online oder postalisch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG