Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Familie, wenn Sie sich wegen Ihrer wirtschaftlich schwierigen Situation keinen gemeinsamen Familienurlaub leisten können oder wenn Sie an Veranstaltungen der Eltern- und Familienbildung teilnehmen möchten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 3 Wochen vor Beginn der Maßnahme online oder postalisch an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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