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💰 Zuschuss

Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@nlwkn-ol.niedersachsen.de
📞
0441 7992027
📞
0441 7992632
🔗
www.nlwkn.niedersachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

BremenNiedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie gemeinsam mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei der Durchführung von Informations- und Beratungsleistungen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Produktionsgartenbaus. Inhalte der Beratungen sind der Trinkwasserschutz sowie der guten Zustand oder das Potenzial von Grundwasser- und Oberflächenwasserkörpern nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie erhalten die Förderung vor allem für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie Informations- und Beratungsleistungen in Trinkwassergewinnungsgebieten durchführen, müssen Ihre voraussichtlichen Ausgaben jährlich mindestensEUR20.000 betragen. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Standort Oldenburg.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung und deren Zusammenschlüsse sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Nie
•Die Förderung von Vorhaben zur Gewässerschutzberatung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Förderung von Informations- und Beratungsleistungen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
•4.1.1 Die Vorhaben müssen in Trinkwassergewinnungsgebieten oder in Gebieten der jeweiligen Zielkulissen nach der EG-WRRL in Niedersachsen oder in der Freien Hansestadt Bremen durchgeführt werden.
•4.1.2 Die Vorhaben sollen durch eine umfassende Beratung eine gewässerschonende Land- und Forstbewirtschaftung sowie einen gewässerschonenden Produktionsgartenbau unterstützen. In Trinkwassergewinnung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@nlwkn-ol.niedersachsen.de
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0441 7992027
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0441 7992632
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