Senator für Inneres und Sport
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Freie Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) unterstützt Sie, wenn Sie Maßnahmen vor allem im Amateursport planen. Sie erhalten die Förderung aus Landesmitteln für Sie erhalten die Förderung aus Mitteln der Stadtbürgerschaft für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Ihren Antrag auf Landesmittel richten Sie vor Beginn der Maßnahme über den Landessportbund Bremen an das Sportamt Bremen. Ihren Antrag auf Gewährung von Mitteln der Stadtgemeinde reichen Sie bis zum 31.1. eines Jahres ein. Die zuständige Senatorin oder der zuständige Senator kann förderungswürdige Maßnahmen auch außerhalb dieser Richtlinien unterstützen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG