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💰 Zuschuss

Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
020/2220
🔗
www.nlwkn.niedersachsen.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

BremenNiedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen Sie bei Vorhaben, die der kooperativen Zusammenarbeit verschiedener Akteurinnen und Akteure im ländlichen Raum dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch bis zu 100 Prozent. Ihr Zuwendungsbedarf muss mindestensEUR10.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.9. eines Jahres an Ihre örtlich zuständige Betriebsstelle des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Für Vorhaben in Bremen richten Sie Ihren Antrag bitte an den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Die Zielsetzung und die Ausrichtung der Zusammenarbeit und der spezifischen, damit im unmittelbaren Zusammenhang stehenden Projekte, sind in einer Vorhabensbeschreibung ausführlich darzustellen. D
•4.2 Die Zusammenarbeit der einbezogenen Akteure erfolgt auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung, in der unter Verweis auf die Vorhabensbeschreibung gemäß Nummer 4.1 die jeweiligen Aufgaben und
•Bei bestehenden Einrichtungen und Formen der Zusammenarbeit, in denen bereits mindestens beide Seiten vertreten sind, können vorhandene Verträge, Satzungenusw.als gleichwertige Geschäftsgrundlage aner

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
020/2220
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www.nlwkn.niedersachsen.de

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