Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb bei einem Kooperationsprojekt mit einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen. Die Innovationsgutscheine können Sie in 2 Varianten erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe: Ihnen können innerhalb von 3 Jahren maximal 3 Innovationsgutscheine bewilligt werden. Wenn Sie sich mit anderen Unternehmen zu einem größeren Vorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE) zusammenschließen, können Sie maximal 4 Innovationsgutscheine kumulieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des Online-Antragsystems an den Projektträger Bayern, Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Kontakt
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