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💰 Zuschuss

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschung

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung sind unter anderem ausgeschlossen:
Sie können die Förderung nicht mit weiteren Finanzierungshilfen des Bundes, des Landes oder derEUfür das Innovationsvorhaben kumulieren.
Zuwendungsvoraussetzungen für den Innovationsgutschein standard sind das Vorliegen einer technischen Innovation sowie die technische Kompetenz des F&E-Dienstleisters. Zuwendungsvoraussetzungen für den

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Bayern

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als kleines Unternehmen oder Handwerksbetrieb bei einem Kooperationsprojekt mit einer externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtung. Die Förderung erfolgt durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen. Die Innovationsgutscheine können Sie in 2 Varianten erhalten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in folgender Höhe: Ihnen können innerhalb von 3 Jahren maximal 3 Innovationsgutscheine bewilligt werden. Wenn Sie sich mit anderen Unternehmen zu einem größeren Vorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE) zusammenschließen, können Sie maximal 4 Innovationsgutscheine kumulieren. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung des Online-Antragsystems an den Projektträger Bayern, Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG