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💰 Zuschuss

LEADER-Richtlinie

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
021/1060
🔗
klara.niedersachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

BremenHamburgNiedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Niedersachsen fördert zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Umsetzung von Regionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, falls nicht geringere Fördersätze im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept der Region festgelegt wurden. Im Fall von Investitionen (ausgenommen Basisdienstleistungen) kann die Höhe des Zuschusses bis maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00 beziehungsweise beiEUR1.000 für Projekte von Gebietskörperschaften. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden unter anderem
•4.1 Ein positiver Beschluss des LAG Entscheidungsgremiums einer für die Förderperiode 2023–2027 ausgewählten LEADER-Region liegt unter Anwendung der im REK festgelegten Auswahlkriterien vor. Für die A
•4.2 Ein Kooperationsvorhaben muss immer den Vorgaben des REK jeder beteiligten LAG entsprechen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
021/1060
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klara.niedersachsen.de

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