Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen fördert zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Umsetzung von Regionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, falls nicht geringere Fördersätze im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept der Region festgelegt wurden. Im Fall von Investitionen (ausgenommen Basisdienstleistungen) kann die Höhe des Zuschusses bis maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00 beziehungsweise beiEUR1.000 für Projekte von Gebietskörperschaften. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)