Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Bremen unterstützt Sie als Paar bei unerfülltem Kinderwunsch. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der assistierten Reproduktion und zwar für den 1. bis 4. Behandlungszyklus einer Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt pro Behandlungszyklus des Eigenanteils, der den Paaren nach Abrechnung mit der Krankenversicherung oder der Beihilfestelle verbleibt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Behandlung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG