Förderbetrag
—
Förderquote
bis 30%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Sie bei Vorhaben, mit denen in Industrie und Gewerbe eine sparsamere und rationellere Energienutzung und -umwandlung betrieben und die Nutzung erneuerbarer Energien verstärkt wird. Sie können eine Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen erhalten: Die Förderung erhalten Sie in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses hängt jeweils von der geplanten Maßnahme ab: Als großes Unternehmen können Sie nur dann eine Förderung erhalten, wenn das Energiekonzept zusätzlich zu dem vorgeschriebenen Energieaudit durchgeführt wird. Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderung um 10 Prozent angehoben werden. Zudem ist in bestimmten Fördergebieten eine Anhebung der Förderquote zusätzlich um bis zu 5 Prozent möglich. Dies gilt jedoch nicht für betriebliche Energiekonzepte. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)