Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Bremen unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie Wärmeschutzmaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden durchführen. Sie können die Förderung für Vorhaben an Gebäuden, die ganz oder teilweise zu Wohnzwecken dienen (auch bei Umnutzung von Gewerbegebäuden zu Wohngebäuden), sowie an Eigentumswohnungen bekommen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und vom Umfang der Maßnahme ab. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.500 inklusive Mehrwertsteuer. Ihren Antrag richten Sie an die Bremer Modernisieren – BreMo GbR oder die swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG