Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Freie Hansestadt Bremen und das Land Niedersachsen unterstützen Sie bei Vorhaben, die in engem Bezug zu den Zielen des Staatsvertrags zwischen Bremen und Niedersachsen und des jeweils aktuellen Handlungsrahmens des Vereins Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwestene.V.(MR HB-OL) stehen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen und Projekte, die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie normalerweise bis zum 15.10. eines Jahres an den Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwestene.V.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG