Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Bremen unterstützt Sie im Bereich der ambulanten Pflege und der ergänzenden Pflegeformen. Sie erhalten vor allem für folgende Projekte einen Zuschuss: Bis zu einer Höhe von EUR 5.000 für Einzelprojekte kann die zuständige Behörde ohne Anhörung des Fondsbeirats entscheiden. Stellen Sie Ihren Antrag Sie vor Beginn des Vorhabens an die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport.
§ 10 Absatz
§ 1 Grundsätze