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💰 Zuschuss

Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
info@starthaus-bremen.de
📞
0421 9600372

Zielgruppen

senioren

Fördergebiet

Bremen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungIT & Software

Beschreibung

Das Land Bremen unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen oder bei Existenzgründung mit einem Zuschuss für eine Unternehmensberatung. Es werden allgemeine Beratungen sowie solche zur Existenzgründung oder Betriebsübernahme gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses beträgt Sie stellen Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Beratung beim Starthaus Bremen und Bremerhaven.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•4.1 Es können nur Beratungen gefördert werden, die von selbstständigen Beratern oder von Beratungsunternehmen (im Folgenden Berater genannt) durchgeführt werden, die nachweislich über die für den Bera
•4.2 Anträge auf Förderung müssen vor Beauftragung der Beratung bei der antragsannehmenden Stelle eingegangen sein.
•4.3 Die Antragstellung beinhaltet die Einverständniserklärung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin, dass alle im Antrag enthaltenen Daten vom Zuwendungsgeber oder einem von diesem Beauftragten

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie des Senators für Wirtschaft und Häfen über die Förderung von Unternehm

Richtlinie Zuwendungen zu Beratungskosten

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0421 9600372

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