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💰 Zuschuss

Gemeinnützige Projekte zu Umwelt- und Naturschutz sowie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
office@umwelt.bremen.de
📞
0421 36135362
📞
0421 49635362

Zielgruppen

jugendkultursozial

Fördergebiet

Bremen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftMobilität & LogistikProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Die Stadtgemeinde Bremen unterstützt Sie bei gemeinnützigen Projekten und Aktivitäten mit einem deutlichen Umweltbezug. Im Bereich Umwelt- und Naturschutz erhalten Sie die Förderung für Vorhaben und Kampagnen, die beispielsweise einen Beitrag zur Stärkung des Umweltbewusstseins, zum Schutz von Umwelt und Natur, zum Erhalt der Biodiversität, zum Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, zur Verbreitung einer nachhaltigen Mobilität oder eines umwelt- und ressourcenschonenden Konsumverhaltens leisten. Im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung erhalten Sie die Förderung für Vorhaben und Kampagnen, die konkret und beispielgebend Im Bereich außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche erhalten Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang der Maßnahme ab. Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil an den förderfähigen Gesamtkosten erbringen. Der Förderzeitraum beträgt maximal 24 Monate. Ihren Antrag im Förderbereich „Umwelt- und Naturschutz sowie Bildung für nachhaltige Entwicklung” stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat 20 Umweltinnovation & Anpassung an den Klimawandel. Ihren Antrag im Förderbereich „Außerschulische Umweltbildung für Kinder und Jugendliche” stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Umwelt Beratung e.V.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
•Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Einrichtungen mit Sitz in der Stadt Bremen.
•Sie müssen über die notwendigen sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Projektausführung verfügen.
•Ihr Projekt muss einen deutlichen Umwelt-, Handlungs- oder Bildungsbezug zur Stadtgemeinde Bremen erkennen lassen.
•Ihr Projekt darf ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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office@umwelt.bremen.de
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