Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Stadt Bremen unterstützt Sie bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Wohn- und Geschäftsgebäuden in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Sie erhalten die Förderung vor allem für: Im Ausnahmefall und nur im Verbund mit Maßnahmen an der Gebäudehülle können Sie auch eine Förderung für bauliche Maßnahmen im Gebäudeinneren erhalten. Für bauliche Maßnahmen an den Außenanlagen können Sie dann eine Förderung erhalten, wenn das Allgemeininteresse und die Stadtbildaufwertung diese erforderlich machen. Sie können zudem eine Förderung im Fall von Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent, für das Fördergebiet Heerstraßenzug bis zu 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 40.000 je Gebäude. Die Bagatellgrenze beträgt EUR 5.000. Ihren Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)