Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz fördert auf der Grundlage seiner Innovationsstrategie (RIS3.RP) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Der Anteil derEFRE-Mittel darf in stärker entwickelten Regionen höchstens 40 Prozent und in Übergangsregionen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (öffentliche und private Ausgaben) betragen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR25.000 je Projekt. Reichen Sie Ihren Antrag bitte elektronisch über dasEFRE-Kundenportal 2021–2027 der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG