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💰 Zuschuss

Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderberatung-radwege@lbm.rlp.de
📞
0261 30291588
🔗
lbm.rlp.de

Zielgruppen

international

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze. Sie bekommen die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Mobilität.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•4.1 Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Investition
•a) noch nicht begonnen worden ist,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderberatung-radwege@lbm.rlp.de
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