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💰 Zuschuss

Allgemeine Kulturförderrichtlinie

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mffki.rlp.de
📞
06131 160
📞
06131 162644
🔗
kulturland.rlp.de

Zielgruppen

frauenjugendkulturmigranten

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kulturschaffende oder Kultureinrichtung bei Projekten in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweils zuständige Stelle. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie natürliche Personen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@mffki.rlp.de
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06131 160
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06131 162644
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kulturland.rlp.de

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