Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Kulturschaffende oder Kultureinrichtung bei Projekten in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. Die Höhe der fiktiven Ausgaben für ehrenamtliches Engagement darf 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die jeweils zuständige Stelle. Weitere Auskünfte erteilt das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG