Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Durchführung wasserwirtschaftlicher Vorhaben von öffentlichem Interesse. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss und/oder als Darlehen. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten, die Höhe des Darlehens beträgt nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Für eine neue Maßnahme richten Sie bitte Ihren Gesamtförderantrag auf Aufnahme in das mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung an das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität. Nach Aufnahme der Maßnahme in das MIP müssen Sie den Gesamtförderantrag über das elektronische Fachverfahren MIP-Förderung aktualisieren und vervollständigen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG