Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland Pfalz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als nicht staatliches Museum beim Auf- und Ausbau Ihrer Infrastruktur und bei der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten. Sie erhalten die Förderung für: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR1.000 bei kommunalen Museen undEUR500,00 bei sonstigen Museen. Richten Sie Ihren Antrag bitte in 3-facher Ausfertigung vor Beginn des Vorhabens und bis zum 31.10. für das folgende Kalenderjahr oder bis zum 30.4. für das laufende Haushaltsjahr an den Museumsverband Rheinland-Pfalze.V.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG