Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen. Sie erhalten eine Förderung für Ihre Personalkosten, wenn Sie eine integrierte Erziehungs- und Familienberatung oder eine Suchtberatung anbieten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten beziehungsweise für Ihre Fachkräfte in den Suchtberatungsstellen bis zu 32 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten. Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 1.4. eines Förderjahres an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG