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💰 Zuschuss

Regionalförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
beratung@isb.rlp.de
📞
06131 61721333
📞
06131 61721199
🔗
isb.rlp.de
🔗
mwvlw.rlp.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen strukturschwachen Fördergebieten des Landes. Grundlage für die Förderung ist der jeweils geltende Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (gemäß der Definition der Europäischen Union von kleinen und mittleren Unternehmen), bekommen Sie die Förderung für Sind Sie ein Großunternehmen, bekommen Sie die Förderung für Förderfähig bei Beherbergungsbetrieben sind Investitionen, die das Beherbergungsangebot erweitern und insbesondere qualitativ verbessern. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der für ein Investitionsvorhaben maximal zulässigen öffentlichen Förderung (Beihilfehöchstsatz) ist abhängig vom jeweiligen Fördergebiet und von Ihrer Unternehmensgröße: C-Fördergebiet: D-Fördergebiet: Im D-Fördergebiet sind grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen förderfähig. Für Investitionsmaßnahmen, deren InvestitionsvolumenEUR10 Millionen überschreitet, wird Ihnen normalerweise ein Fördersatz von maximal 5 Prozent für denEUR10 Millionen übersteigenden Betrag gewährt. Ihr geplanter Investitionumfang muss eine Zuschusshöhe von mindestensEUR20.000 erreichen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Investitionsbeginn an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich gewerblicher Beherbergungsbetriebe.
•Für die Bereiche Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur ist die Förderung aufgrund beihilferechtlicher Sektorregelungen ei
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung sind folgende Bereiche ausgeschlossen:
•4.1 Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, mit deren Durchführung nicht vor Antragstellung (Eingang des ausgefüllten Antragsformulars bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz -ISB-

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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