Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als Bildungsträger bei Projekten, Sie bekommen die Förderung für Projekte zu folgenden Schwerpunkten: Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Vorhabens bis zum 1.10. des Vorjahres an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 32.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG