Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Ihren gewerblichen, eigenbetrieblich genutzten Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihrer förderfähigen Investitionskosten. Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag vonEUR10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt beiEUR20.000 (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestensEUR100.000, bei mittleren Unternehmen mindestensEUR200.000). Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank (ISB). Nach Antragstellung holt die Investitions- und Strukturbank fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) sowie der Agentur für Arbeit ein.