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💰 Zuschuss

Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
beratung@isb.rlp.de
📞
06131 61721333
📞
06131 61721199
🔗
isb.rlp.de
🔗
kundenportal.isb.rlp.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungHandelHandwerkIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei Ihren gewerblichen, eigenbetrieblich genutzten Investitionen in einer strukturschwachen Region von Rheinland-Pfalz. Sie bekommen die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihrer förderfähigen Investitionskosten. Für den Teil des förderfähigen Investitionsvolumens, der den Betrag vonEUR10 Millionen übersteigt, wird Ihnen abweichend ein Zuschuss von höchstens 5 Prozent gewährt. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt beiEUR20.000 (förderfähige Kosten bei kleinen Unternehmen mindestensEUR100.000, bei mittleren Unternehmen mindestensEUR200.000). Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über das Kundenportal der Investitions- und Strukturbank (ISB). Nach Antragstellung holt die Investitions- und Strukturbank fachliche Stellungnahmen der zuständigen Kammer (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) sowie der Agentur für Arbeit ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition der Europäischen Union.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung sind insbesondere folgende Bereiche ausgeschlossen:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
•6.1 Die Zuwendungen können nur für Investitionen gewährt werden, die in dem nachstehenden Fördergebiet durchgeführt werden und die die Voraussetzungen der vorliegenden Verwaltungsvorschrift erfüllen.
Zum Antrag →Originalquelle ↗

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